Allgemeines
Über die Einführung einer Kfz Steuer, welche auf den Emissionswerten von Fahrzeugen basiert, wurde lange gerungen. Politik, Wirtschaft und auch Automobil- und Umweltverbände hatten da ein Wörtchen mitzureden. Seit dem 01. Juli 2009 ist die Co2-Steuer jedoch in Kraft. Für rund 40 Millionen PKW ist nun nicht mehr nur der Hubraum ausschlaggebend für die Steuerberechnung, sondern auch der Ausstoß an Co2 pro Kilometer.
Wer also einen Spritfresser fährt und entsprechend viel Co2 in die Luft bläst, wird ab einem bestimmten Schwellenwert, welcher in den kommenden Jahren schrittweise sinkt, zur Kasse gebeten. Spritsparer profitieren also, während Spritfresser bezahlen müssen.
Bei den Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor sind für die Beurteilung der Schadstoff- und der Kohlendioxidemissionen die Feststellung der Zulassungsbehörden verbindlich. Diese entscheiden auch über die Einstufung des Fahrzeuges in eine bestimmte Schadstoffklasse.
Aufschlüsselung der Co2-Steuer
Hubraumsteuer Benziner 2,00 € pro angefangene 100 cm3
Diesel 9,50 € pro angefangene 100 cm3
Kohlendioxid-Steuer
bis 120 g CO2 pro km frei
jedes weitere g CO2 2,00 €
Der Schwellenwert wird schrittweise weiter abgesenkt. So müssen ab 2012 bereits ab 110 Gramm Co2 pro Kilometer Steuern bezahlt werden. Ab 2014 sinkt die Grenze auf 95 Gramm Co2 pro Kilometer.